Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Online-Shops jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wen es betrifft, was „barrierefrei“ konkret bedeutet, was bei Verstößen droht – und wie Sie Ihren Shop in fünf Schritten fit machen.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Für Online-Shops ist das besonders relevant.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Im digitalen Bereich gehören dazu vor allem:
- Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bank- und Zahlungsdienstleistungen
- Buchungs- und Ticketportale, z. B. im Personenverkehr
- E-Books und die Software zum Lesen
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Reine B2B-Shops, die nur an Unternehmen verkaufen, fallen in der Regel ebenfalls nicht darunter. In Österreich gilt mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) eine vergleichbare Regelung.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Die Anforderungen orientieren sich an anerkannten Standards wie der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut. Vereinfacht gesagt muss Ihr Shop wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Typische Probleme sind:
- Produktbilder ohne Alternativtext
- Zu schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Formulare und Checkout, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
- Eingabefelder ohne Beschriftung und unklare Fehlermeldungen
- Gesperrtes Zoomen auf dem Smartphone
Außerdem müssen Sie in leicht zugänglicher Form erklären, wie Ihr Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt – etwa in einer eigenen Erklärung zur Barrierefreiheit.
Was droht bei Verstößen?
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und im Extremfall anordnen, dass ein Angebot eingestellt wird. Das Gesetz sieht zudem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
In fünf Schritten zum barrierefreien Shop
- 1
Bestandsaufnahme
Prüfen Sie Startseite, Kategorie- und Produktseiten sowie den Checkout – automatische Tests finden viele typische Probleme in Minuten.
- 2
Schnelle Erfolge umsetzen
Alt-Texte ergänzen, Kontraste verbessern, Formularfelder beschriften und Zoomen erlauben – das bringt oft schon viel.
- 3
Bedienung per Tastatur testen
Gehen Sie den Kaufprozess einmal nur mit der Tab-Taste durch. Wo Sie hängenbleiben, hängen auch Ihre Kundinnen und Kunden.
- 4
Erklärung veröffentlichen
Beschreiben Sie, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt und wie man Barrieren melden kann.
- 5
Dauerhaft prüfen
Neue Produkte und Inhalte bringen neue Fehler. Regelmäßige automatische Prüfungen halten Ihren Shop sauber.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wie gut wird Ihre Website gefunden?
Prüfen Sie Ihre Website kostenlos – in 30 Sekunden wissen Sie, wo Sie stehen.